Tarifvertrag IV/UV/MV
Spitex Schweiz und die Association Spitex privée Suisse (ASPS) haben mit der Medizinaltarif-Kommission UVG, der Militärversicherung (MV) und der Invalidenversicherung (IV) einen Tarifvertrag abgeschlossen.
Im Vertrag sind die Tarife, welche die jeweiligen Versicherer den Spitex-Organisationen für die erbrachten Leistungen vergüten, festgelegt. Diese Tarife sind schweizweit einheitlich. Weiter regeln die Verträge die administrativen Abläufe und Prozesse zwischen den Spitex-Organisationen und den Versicherern, insbesondere die Rechnungsstellung.
Beitritt
Alle Anbieter von Spitex-Leistungen können dem Tarifvertrag beitreten.
- Alle Spitex-Organisationen, die Mitglied eines A-Mitglieds von Spitex Schweiz (Kantonalverbände und vergleichbare kantonale Organisationen) und der Association Spitex privée Suisse (ASPS) sind, sind ohne weiteres Vertragsorganisationen, sofern sie gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) anerkannt sind, die Zulassungsbedingungen gemäss Art. 49 und 51 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) erfüllen und nicht durch schriftliche Erklärung gegenüber den Spitexverbänden darauf verzichten, Vertragsorganisation zu sein.
- Leistungserbringer, welche weder Mitglied eines A-Mitglieds von Spitex Schweiz noch der Association Spitex privée Suisse (ASPS) sind, haben eine Beitrittsgebühr sowie einen jährlichen Beitrag an die administrativen Unkosten der Tarifpflege zu entrichten. Die Details sind in Art. 3 der Vereinbarung über die Paritätische Vertrauenskommission (PVK) geregelt (s. rechte Spalte).