Administrativverträge AÜP
Spitex Schweiz und die Association Spitex privée Suisse (ASPS) haben mit tarifsuisse ag, der Einkaufsgemeinschaft HSK und und der CSS Kranken-Versicherung AG Administrativverträge für die ambulante Akut- und Übergangspflege (AÜP) abgeschlossen.
Die Administrativverträge AÜP regeln die administrativen Abläufe zwischen den Spitex-Organisationen und den Krankenversicherern, insbesondere auch die Kontrolle der Leistungserbringer durch die Krankenversicherer.
Die AÜP-Tarife sind nicht im Administrativvertrag AÜP geregelt. Sie müssen kantonal festgelegt werden – per Tarifvertrag oder durch Verfügung des Kantons.
Beitritt
Alle Anbieter von Spitex-Leistungen können den Administrativverträgen beitreten.
- Für Spitex-Organisationen, welche Mitglieder eines A-Mitglieds von Spitex Schweiz (Kantonalverbände und vergleichbare kantonale Organisationen) sind, ist der Beitritt kostenlos.
- Leistungserbringer, welche weder Mitglied eines A-Mitglied von Spitex Schweiz noch der Association Spitex privée Suisse (ASPS) sind, bezahlen eine einmalige Beitrittsgebühr sowie einen jährlichen Unkostenbeitrag. Die Gebühren sind im Beitrittsreglement (s. rechte Spalte) geregelt.
- Spitex-Organisationen, welche Mitglied der Association Spitex privée Suisse (ASPS) sind, treten den Verträgen über die ASPS bei. Sie finden die Beitrittsdokumentation auf der Website der ASPS www.spitexprivee.suisse.
Mutationen
Es ist wichtig, dass Spitex-Organisationen sämtliche Namens- und Adressänderungen
- in ihrem Benutzerkonto auf dieser Website anpassen und
- direkt der SASIS AG, Abteilung ZSR melden: zvr @sasis. ch
Bei Fusionen ist es wichtig, den Meldeprozess betreffend ZSR und GLN gemäss Merkblatt (s. rechte Spalte) zu befolgen. Insbesondere soll nicht direkt bei HCI Solutions AG eine neue GLN beantragt werden.